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Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen. Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:
Steigleitung
Verteilungsleitung
Verbrauchsleitung
Gaszähleranlage
Absperreinrichtungen
Geräteanschlussleitungen
Abgasführung
Gasgeräteanlagen
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