top of page

Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen. Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:
 

  • Steigleitung

  • Verteilungsleitung

  • Verbrauchsleitung

  • Gaszähleranlage

  • Absperreinrichtungen

  • Geräteanschlussleitungen

  • Abgasführung

  • Gasgeräteanlagen

  • GK Richtlinie 
 71
    bottom of page